EUREC ist die angemessene Digitalisierung für Kleine und Mittelständische KMU Schrott, Abfall, Containerdienst und Recycling Betriebe, ganz besonders für den deutschen Schrotthandel.
Dabei unterstützt Sie EUREC von A bis Z … von der LKW Waage… … über die Rechnung per Email…‘ … bis zum Export der Buchhaltungsdaten via DATEV-Schnittstelle
EUREC ist gemacht für den Schrotthandel, Containerdienst und Entsorgungsfachbetrieb
Fordern Sie jetzt eine kostenlose Demo-CD und Info-Material an
Sehr geehrte EUREC User, sehr geehrte Interessenten,
Brennstoffemissionen aus der Abfallverbrennung werden mit einer CO2-Steuer belegt … und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das sind: der Heizwert, die Abfallschlüsselnummer und der biogene Anteil im Abfall. Das bedeutet, dass zur üblichen Verbrennungsgebühr eine zusätzliche CO2-Steuer erhoben wird. Diese CO2-Steuer ist von der Verbrennungsanlage zu zahlen und wird an die Abfallerzeuger weitergegeben.
Die CO2-Steuer wird aufgrund der biogenen Anteile in den Abfällen sehr unterschiedlich ausfallen, da nur der fossile Anteil im Abfall besteuert wird.
Daraus ergibt sich die Höhe der CO2-Steuer etwa für Sortierreste, Gewerbeabfall und Altholz, über die unterschiedlichen Biomasseanteile berechnet werden.
In Zukunft werden wir mit erheblichen Preissteigerungen für Abfälle mit hohem fossilem Anteil, die der Verbrennung zugeführt werden, zu rechnen haben. (Recycling Magazin 12/2023)
EUREC Die Recycling Software
Infobrief Februar 2024
Sie können diese Steuer selbst tragen und nicht an Ihre Kunden weitergeben sehr schlechte Lösung Sie können diese Steuer direkt auf Ihre Preise aufschlagen und diese entsprechend erhöhen schlechte Lösung
Sie können diese Steuer jeweils einzeln ausrechnen und als zusätzliche Position in Ihre Rechnung einfügen sehr aufwendige Lösung
Sie können alles voll automatisch von EUREC erledigen lassen gute Lösung
Mit unserem neuen Modul CO₂-Steuer Modul Rechnung/Auftrag entsteht Ihnen für die Berechnung und Weitergabe an den Kunden kein zusätzlicher Aufwand, keine Position wird übersehen oder vergessen und Ihre Kunden sehen, was sie für Ihre Leistung bezahlen und was sie an zusätzlicher Steuer an den Staat zu entrichten haben.
Sehen Sie sich bitte das neue Modul und seine Funktionsweise auf unserer Homepage an www.euerec.info/aktuell, schreiben uns ein E-Mail und fordern das entsprechende Infomaterial an, oder rufen Sie einfach bei uns an und lassen sich beraten.
Mit unserem neuen CO2-Steuer Modul Rechnung/Auftrag entsteht Ihnen für die Berechnung und Weitergabe an den Kunden kein zusätzlicher Aufwand, keine Position wird übersehen oder vergessen, und Ihre Kunden sehen, was sie für Ihre Leistung bezahlen und was sie an zusätzlicher Steuer an den Staat zu entrichten haben.
Einmal eingerichtet … Der CO2-Steuer Automatismus in EUREC funktioniert im Zusammenspiel von Material- und Abfallstammdaten. Als erstes wird eine Material/Artikelnummer für die CO2-Steuer neu angelegt ….
… dann wir festgelegt, dass die neue Materialnummer künftig für automatische Erzeugung der Zuschlags-Rechnungsposition verwendet wird. Die einzelnen Zuschläge werden auf die AVV-Nummern bezogen in den Abfallstammdaten definiert, hier zum Beispiel der Sperrmüll. (wir verwenden hier rechtsunverbindliche Musterdaten)
… und das war´s schon Ab jetzt legt EUREC für Sie bei jeder Rechnungsposition, bei der eine relevante AVV-Nummer in den Materialstammdaten zugeordnet ist vollautomatisch eine entsprechende C02-Steuerposition mit an.
Das Programm “weiß”, dass bei der AVV-Nummer 200307 ein CO2-Zuschlag berechnet werden muss, “schaut” bei der AVV-Nummer nach, welcher Zuschlag gilt, berechnet diesen und fügt vollautomatisch eine zugehörige Position in der Rechnung an.
Ihre Vorteile
Minimaler Aufwand
Sie richten die Funktion und die notwendigen Anpassungen in den Stammdaten einmal ein.
Höchste Zuverlässigkeit
Das Programm vergisst nicht einmal, den CO2 Steuer Zuschlag zu berechnen.
Transparenz für die Kunden
Ihre Kunden sehen bei jeder Abrechnung, dass die höheren Preise durch die CO2-Steuer verursacht werden und nicht durch Sie.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne telefonisch oder per email.
Brennstoffemissionen aus der Abfallverbrennung werden mit einer CO2 Steuer belegt. Diese beträgt 2024 € 40,–/t und 2025 € 50,–/t und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das sind: der Heizwert, die Abfallschlüsselnummer und der biogene Anteil im Abfall. Das bedeutet, dass zur üblichen Verbrennungsgebühr eine zusätzliche CO2-Steuer erhoben wird. Diese CO2-Steuer ist von der Verbrennungsanlage zu zahlen und wird an die Abfallerzeuger weitergegeben. Die CO2-Steuer wird aufgrund der biogenen Anteile in den Abfällen sehr unterschiedlich ausfallen, da nur der fossile Anteil im Abfall besteuert wird. Daraus ergibt sich die Höhe der CO2-Steuer etwa für Sortierreste, Gewerbeabfall und Altholz, über die unterschiedlichen Biomasseanteile berechnet werden. In Zukunft werden wir mit erheblichen Preissteigerungen für Abfälle mit hohem fossilem Anteil, die der Verbrennung zugeführt werden, zu rechnen haben. (Recycling Magazin 12/2023)
Sehr geehrte EUREC User, sehr geehrte Interessenten,
wir entwickeln EUREC ständig weiter. Das meiste geschieht auf direkten Kundenwunsch. Wir reagieren aber auch zügig auf Vorgaben großer Partner wie der DATEV oder Veränderungen, die der Gesetzgeber beschließt.
Unseren aktuellen Focus haben wir auf die Ansteuerung von Kameras an der Waage gelegt. Hier ist es jetzt möglich, direkt aus der Wiegemaske heraus Fotos von angelieferten Materialien zu machen und diese mit dem aktuellen Wiegeschein zu verknüpfen.
Mittlerweile können wir auch für jeden Beleg QR Codes generieren und aufdrucken oder QR Codes in einer Erfassungsmaske einlesen. Praktisch sieht das so aus, dass ein Kunde mit dem QR-Code auf seinem Wiegeschein direkt zur Abrechnung an die Kasse gehen kann, oder mit dem QR-Code auf einem Laufzettel zur Kleinmengenwaage geht und die Verwiegung fortsetzt.
Infobrief Herbst 2023
Immer mehr Firmen wollen Fremdbelege scannen und diese mit EUREC Wiegescheinen, Rechnungen oder Containeraufträgen speichern. Auch hierfür haben wir mehrere Lösungen entwickelt.
Seit der Veröffentlichung der Neufassung der GoBD, Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, im Januar 2020 ist das Thema der Unveränderbarkeit digitaler Daten ein nicht zu unterschätzendes Thema. Wir empfehlen hier eine Rücksprache mit dem Steuerbüro darüber, was nötig ist und was gemacht werden muss. Wir haben in EUREC zahlreiche Möglichkeiten
Aus unserer Entwicklungsarbeit sind auch komplette fertige Module entstanden,
wie das TSE Modul. TSE steht für zertifizierte „technische Sicherheitseinrichtung“ und ist laut Kassensicherungsverordnung (KassenSichV 2020) ein Muss für alle Kassensysteme in Deutschland. Die TSE Kasse wird systematisch und lückenlos dokumentiert. Manuelle Veränderungen sind nicht möglich. Alle Daten jeder TSE Kasse werden hier elektronisch abgesichert.
Infobrief Herbst 2023
Mit dem Modul Digitale Signatur können Sie Ihre Belege wie Kassengutschriften oder Wiegeschein digital signieren lassen. Die Unterschrift wird untrennbar mit einem PDF-Ausdruck des Belegs verbunden, der dann auch elektronisch verschickt werden kann.
Hierfür empfehlen wir unser Modul Elektronische Rechnung/Gutschrift, mit dem für diese Belege eine PDF-Datei erzeugt wird, die dann direkt aus EUREC heraus automatisch an eine hier generierte E-Mail angehängt werden kann. Zu dieser E-Mail Rechnung lassen sich dann nach Bedarf auch Wiegescheine, Übernahmescheine oder Containeraufträge aus dem System anhängen.
Die hier genannten Module bieten wir Ihnen in einer Rabattaktion zum Jahresende zu besonders attraktiven Konditionen an.