Infobrief Februar 2024
Sehr geehrte EUREC User,
sehr geehrte Interessenten,
Brennstoffemissionen aus der Abfallverbrennung werden mit einer CO2-Steuer belegt … und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das sind: der Heizwert, die Abfallschlüsselnummer und der biogene Anteil im Abfall. Das bedeutet, dass zur üblichen Verbrennungsgebühr eine zusätzliche CO2-Steuer erhoben wird. Diese CO2-Steuer ist von der Verbrennungsanlage zu zahlen und wird an die Abfallerzeuger weitergegeben.
Die CO2-Steuer wird aufgrund der biogenen Anteile in den Abfällen sehr unterschiedlich ausfallen, da nur der fossile Anteil im Abfall besteuert wird.
Daraus ergibt sich die Höhe der CO2-Steuer etwa für Sortierreste, Gewerbeabfall und Altholz, über die unterschiedlichen Biomasseanteile berechnet werden.
In Zukunft werden wir mit erheblichen Preissteigerungen für Abfälle mit hohem fossilem Anteil, die der Verbrennung zugeführt werden, zu rechnen haben. (Recycling Magazin 12/2023)
Infobrief Februar 2024
Sie können diese Steuer selbst tragen und nicht an Ihre Kunden weitergeben
sehr schlechte Lösung
Sie können diese Steuer direkt auf Ihre Preise aufschlagen und diese entsprechend erhöhen
schlechte Lösung
Sie können diese Steuer jeweils einzeln ausrechnen und als zusätzliche Position in Ihre Rechnung einfügen
sehr aufwendige Lösung
Sie können alles voll automatisch von EUREC erledigen lassen
gute Lösung
Mit unserem neuen Modul CO₂-Steuer Modul Rechnung/Auftrag entsteht Ihnen für die Berechnung und Weitergabe an den Kunden kein zusätzlicher Aufwand, keine Position wird übersehen oder vergessen und Ihre Kunden sehen, was sie für Ihre Leistung bezahlen und was sie an zusätzlicher Steuer an den Staat zu entrichten haben.
Sehen Sie sich bitte das neue Modul und seine Funktionsweise auf unserer Homepage an www.euerec.info/aktuell, schreiben uns ein E-Mail und fordern das entsprechende Infomaterial an, oder rufen Sie einfach bei uns an und lassen sich beraten.
Ihr EUREC-Team
Infobrief Februar 2024
Infobrief Februar 2024